Die ÖHG sieht es als ihren Auftrag, soziale und finanzielle Ungleichheiten, die im Zusammenhang mit Blutgerinnungsstörungen stehen oder daraus resultieren, im Bereich ihrer Möglichkeiten auszugleichen.

Im Rahmen der Notfallhilfe leisten wir eine unbürokratische und rasche Soforthilfe (Darlehen, Zuschüsse) für Menschen mit angeborenen Blutgerinnungsstörungen, die durch die Erkrankung in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Eine Hilfestellung ist nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel möglich.

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